Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e.V.

Die Mitgliederversammlung hat am 12. September 2020 gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 der Vereinssatzung die folgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1 Beitragspflicht
(1) Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern – mit Ausnahme der Ehrenmitglieder – jährliche Mitgliedsbeiträge.
(2) Bei Eintritt in den Verein vor dem 1. Juli eines Kalenderjahres ist der volle, bei Eintritt nach dem 30. Juni eines Kalenderjahres nur die Hälfte des Mitgliedsbeitrags zu zahlen.
(3) Endet die Mitgliedschaft im Verein während des Kalenderjahres, bleibt es bei dem vollen Mitgliedsbeitrag; ein bereits geleisteter Beitrag wird nicht, auch nicht zeitanteilig, erstattet.

§ 2 Höhe der Beiträge
Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beitragsordnung.

§ 3 Fälligkeit der Beiträge
Die Beiträge sind spätestens zum 28. Februar für das laufende Kalenderjahr zu zahlen. Bei Eintritt in den Verein nach dem Beginn des Kalenderjahres wird der Beitrag binnen eines Monats nach der schriftlichen Bestätigung des Eintritts fällig.

§ 4 Stundung, Erlass
Der Vorstand kann den Beitrag in Fällen besonderer Härte stunden oder teilweise oder ganz erlassen.

§ 5 Inkraftreten
Die Beitragsordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

Schloss Glienicke, Königstraße 36, 14129 Berlin


Anlage zur Beitragsordnung vom 12. September 2020

Art der Mitgliedschaft und Beitragshöhe

Einzelmitgliedschaft: € 125,–
Einzelperson (mit Kindern bis 25 Jahre)

Paarmitgliedschaft: € 230,–
(Paar mit Kindern bis 25 Jahre)

Jugendmitgliedschaft fritzen: € 35,–
(bis 35 Jahre)

Firmenmitgliedschaft*: € 1500,–
(mit einer Zusatzkarte)

Mäzenatenmitgliedschaft**: € 5000,–
(mit fünf Zusatzkarten)

Fördernde Mitglieder spenden zusätzlich zum regulären Mitgliedsbeitrag unterschiedliche Beträge, deren Mindesthöhe der Vorstand beschließt (§ 4 Abs. 2 der Vereinssatzung). Gemäß Vorstandsbeschluss vom 11. April 2016 beträgt die von fördernden Mitgliedern zu leistende Mindestspende € 500.

*Die Firmenmitgliedschaft schließt eine Mitgliedskarte und eine Zusatzkarte ein.
** Die Mäzenatenmitgliedschaft schließt eine Mitgliedskarte und fünf Zusatzkarten ein.
Eine Zusatzkarte berechtigen zum freien Eintritt in alle Schlösser und Gärten, die von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verwaltet werden, zu allen Ausstellungen der Stiftung sowie zur Teilnahme an den Veranstaltungen der Freunde PSG einschließlich der Mitgliederversammlung, vermittelt jedoch kein Stimmrecht.